Neuregelung bei Zulassungsdokumenten...
Ab 1. Oktober 2005 gibt es aufgrund einer neuen EU-Richtlinie neue Zulassungsdokumente.

Im Fahrzeugschein wird dann nur noch eine Reifengröße aus der genehmigten Reifengruppe eingetragen, eine Übereinstimmung mit den montierten Reifen ist nicht zwingend erforderlich.
Die Eintragung aller zulässigen Räder- und Reifengrößen erfolgt zukünftig nur noch im COC (Certificate of Confirmation). Es wird nicht empfohlen, das COC mit sich zu führen. Die Zulässigkeit von im COC nicht aufgeführten Reifen wird durch die Adam Opel AG bescheinigt.