Klarheit über Feinstaubplaketten um Umweltzonen!
Was bedeutet die neue Verordnung für Sie und Ihr Fahrzeug?

Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge". Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen.
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung!
Die Bundesländer erstellen so genannte Luftreinhaltepläne, die als Grundlage für die Planungen der Städte dienen. Sie legen dann in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung fest, welche Gebiete nur von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden dürfen.
Bereits zum 1. Juli wird der Raum Stuttgart eine Umweltzone einrichten. Außerdem planen Berlin, Hannover, Essen, Düsseldorf, Köln, Dresden, Frankfurt/Main, Mannheim, Karlsruhe, Augsburg, München und Freiburg noch dieses Jahr Umweltzonen zu benennen - andere Städte und Bundesländer folgen ab Anfang 2008.